Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 21.10.2009
S 0301.1.1-3/1 St41

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 21.10.2009 (S 0301.1.1-3/1 St41) - DRsp Nr. 2009/80632

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 21.10.2009 - Aktenzeichen S 0301.1.1-3/1 St41

DRsp Nr. 2009/80632

Anzeigepflicht bei Auslandsbeziehungen gem. § 138 Abs. 2 AO

1. Allgemeines und Verfügbarkeit des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks

Zur Durchsetzung der Anzeigepflicht bei Auslandsbeziehungen (§ 138 Abs. 2 AO) wurde das BMF-Schreiben vom 19.03.2003BStBl 2003 I, 260 herausgegeben, dem als Anlagen u. a. ein Muster des neugestalteten amtlich vorgeschriebenem Vordrucks BZSt-2 „Meldung über die Beteiligung an ausländische Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen” beigefügt ist. Der Vordruck BZSt-2 und die Erläuterungen zum Vordruck werden nicht mehr als Papiervordruck aufgelegt, da sie auf dem Vordruckserver der Finanzämter und des Bayer. Landesamts für Steuer zum Download (Formulare/Auslandssachverhalte/Meldung von Auslandsbeziehungen) bereitgestellt worden sind. Besteht Grund zur Annahme, dass ein Steuerpflichtiger Auslandsbeziehungen gem. § 138 Abs. 2 AO mitzuteilen hat, ist ihm der Vordruck in dreifacher Ausfertigung zuzusenden. Hierzu steht in Kürze die UNIFA-Vorlage „Meldepflicht nach § 138 Abs. 2 AO, Anschreiben” (Ordner: Allgemein) zur Verfügung. Der Fragebogen ist in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eine Ausfertigung ist an das Bundeszentralamt für Steuern unter folgender Adresse weiterzuleiten:

Bundeszentralamt für Steuern

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