Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 22.01.2010
S 2285.1.1-7/5 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 22.01.2010 (S 2285.1.1-7/5 St32) - DRsp Nr. 2010/80392

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 22.01.2010 - Aktenzeichen S 2285.1.1-7/5 St32

DRsp Nr. 2010/80392

Hinweise des BayLfSt für die Palästinensischen Gebiete gültig für den VZ 2008 und 2009

Dieses Schreiben entspricht dem BMF-Schreiben vom 09.09.2008, IV C 4 - S 2285/07/0005 und ersetzt ab 1. Januar 2008 die BMF-Schreiben vom 17. November 2003 (BStBl 2003 I S. 637) und vom 9. Februar 2005 (BStBl 2005 I S. 369) und ist im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

  • Nach einer Abstimmung auf Bund-Länderebene sind die Palästinensischen Gebiete für den VZ 2008 in die Ländergruppe 4 einzuordnen.

    Das Bruttoeinkommen in den Palästinensischen Gebieten betrug im Jahr 2003 pro Kopf ca. 884 US-$. Neuere Zahlen liegen dem BMF nicht vor.

    Eine Einordnung in die Ländergruppe 4 entspricht daher den wirtschaftlichen Gegebenheiten.

    Eine Einordnung in die Ländergruppe 1 - wie der Staat Israel - ist nicht möglich, da die Palästinensischen Gebiete staatsrechtlich nicht zu Israel gehören Vielmehr stellen die Palästinensischen Autonomiegebiete völkerrechtlich ein Völkerrechtssubjekt sui generis (eigener Art) dar.

    Im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Ländergruppeneinteilung sollen die Palästinensischen Gebiete besonders ausgewiesen werden.