Die Republik Griechenland hat den Inhabern bestimmter griechischer Staatsanleihen das Angebot unterbreitet, diese Anleihen in 6-monatige „European Financial Stability Facility” (EFSF)- Notes einzutauschen.
Für die Abwicklung dieses Umtausches sind die Tz 65 und 66 des BMF-Schreibens vom 9. Oktober 2012 ( BStBl 2012 I S. 953) anzuwenden.
Gz: IV C 1 -
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