Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§
Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach §
ab 1. Januar 2010 | 1.603 Euro. |
Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach §
für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs
ab 1. Januar 2010 | 1.271 Euro |
für Ledige bei Beendigung des Umzugs
ab 1. Januar 2010 | 636 Euro. |
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in §
Das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2008 - IV C 5 - S 2353/08/10007 - DOK 2008/0701206 (BStBl 2008 I S. 1073) ist auf Umzüge, die nach dem 31. Dezember 2009 beendet werden, nicht mehr anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Tabellarische Übersicht
Umzüge vom ___ bis ___ | BMF vom | Fundstelle |
01.07.2003 bis 31.12.2007 | 05.08.2003 | BStBl 2003 I S. 416 |
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