Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 24.03.2009
S 1980.1.1-6/5 St 312/St 33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 24.03.2009 (S 1980.1.1-6/5 St 312/St 33) - DRsp Nr. 2009/80226

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 24.03.2009 - Aktenzeichen S 1980.1.1-6/5 St 312/St 33

DRsp Nr. 2009/80226

Abgeltungsteuer; Vorlage von Nichtveranlagungs-Bescheinigungen bei inländischen Brokern

Das Bundesministerium der Finanzen hat zu der Frage zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei der Veräußerung von Wertpapieren durch inländische Wertpapierhandelsunternehmen bzw. -banken für Investmentvermögen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

Zum Kapitalertragsteuerabzug bei Wertpapierveräußerungen ist nach den Regelungen der Abgeltungsteuer die die Kapitalerträge auszahlende Stelle verpflichtet. Hierzu zählen seit dem 1. Januar 2009 gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe a) aa) EStG auch Wertpapierhandelsunternehmen bzw. -banken (Broker). Lässt ein Investmentvermögen Wertpapiere durch Broker veräußern, kann der ausführende Broker von der Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer jedoch unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 4 InvStG absehen.