Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 25.10.2010
S 0480.2.1-11/1 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 25.10.2010 (S 0480.2.1-11/1 St42) - DRsp Nr. 2010/80566

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 25.10.2010 - Aktenzeichen S 0480.2.1-11/1 St42

DRsp Nr. 2010/80566

Säumniszuschläge auf Rückforderungsansprüche nach § 37 Abs. 2 AO

Nach herrschender Verwaltungsauffassung und Literaturmeinung werden bei nicht rechtzeitiger Entrichtung des Rückforderungsanspruches nach § 37 Abs. 2 AO Säumniszuschläge verwirkt. Dies gilt für alle Rückforderungen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, die in § 240 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO genannt sind. Nicht betroffen sind hingegen Rückforderungen von steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Erstattungszinsen nach § 233a AO).