Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 26.01.2009
S 2137.1.1-1/3 St 33/St 32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 26.01.2009 (S 2137.1.1-1/3 St 33/St 32) - DRsp Nr. 2009/80093

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 26.01.2009 - Aktenzeichen S 2137.1.1-1/3 St 33/St 32

DRsp Nr. 2009/80093

Mineralölsteuerbegünstigung für Unterglasanbaubetriebe; Ertragsteuerliche Behandlung der Rückforderung

Die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission”) hat am 11. März 2008 im Rahmen eines förmlichen Prüfverfahrens über die Steuerbegünstigung nach § 25 Abs. 3a Nr. 1.4, 3.4 und 4.4 MinöStG und § 58 Energiesteuergesetz (Steuerbegünstigung für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die Mineralöle zum Beheizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen zur Pflanzenproduktion einsetzen) abschließend entschieden. In der Entscheidung stellt die Kommission fest, dass diese Steuervergütung mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, soweit sie die Erhöhungen der Regelsteuersätze für Energieerzeugnisse seit 1999 nicht übersteigt. Soweit die in den Jahren 2001 bis 2004 bereits gewährte Steuerbegünstigung darüber hinausgeht, verlangt die Kommission die Rückforderung. Für die Jahre 2005 und 2006 kann die Steuervergütung in der von der Kommission genehmigten Höhe ausgezahlt werden.

Nach der Entscheidung der Kommission sind für die Jahre 2001 bis 2004 - bezogen auf die einzelnen Brennstoffe - folgende Beträge verzinst zurückzufordern:

Heizöl: 20,45 €/1000 l für die Jahre 2001 bis 2004
Erdgas: 0,204 €/MWh für die Jahre 2001 und 2002