Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 26.07.2018
S 2110.2.1-4/2 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 26.07.2018 (S 2110.2.1-4/2 St32) - DRsp Nr. 2018/80352

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 26.07.2018 - Aktenzeichen S 2110.2.1-4/2 St32

DRsp Nr. 2018/80352

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern des Wettbewerbs „100 Beste Heimatwirtschaften”

1. Wettbewerb „100 Beste Heimatwirtschaften”

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat im Rahmen eines Wettbewerbs in Kooperation mit dem DEHOGA Bayern e. V. innovative Wirtshäuser und Gaststätten (Heimatwirtschaften), die sich als Stützen der bayerischen Heimat in besonderer Weise für den Erhalt und die Weitergabe von Brauchtum, Tradition und Dorfgemeinschaft einsetzen, prämiert.

Die Gewinner des Wettbewerbs wurden jeweils mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 € ausgezeichnet.

2. Steuerliche Behandlung

Das Preisgeld hatte weder den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts noch war es Ziel bzw. unmittelbare Folge der Tätigkeit der Preisträger. Gewürdigt wurden vielmehr die Förderung des Gemeinschaftsgefühls vor Ort sowie der von den Heimatwirtschaften geleistete Beitrag zu regionalen Identität. Im Vordergrund standen Aspekte wie die Förderung der Brauchtumspflege und der von den Heimatwirtschaften erbrachte Mehrwert für das Dorfleben (z. B. Zusatzangebote für das Gemeinwesen, wie soziale oder kulturelle Veranstaltungen oder Kurse).