Zur Frage, in welchen Fällen von den Finanzämtern steuerliche Bescheinigungen zu erteilen sind, nehme ich wie folgt Stellung:
Liegen die für die Erteilung der Bescheinigung erforderlichen Voraussetzungen vor (z. B. Bescheinigung für die Vergütung von Vorsteuer im Drittland - Muster USt 1 TN -, Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 4 UStG - Muster USt 1 TS - oder Bescheinigung nach §§ 4,
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