Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.02.2009
S 2221.1.1-12/2 St 32/St 33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 27.02.2009 (S 2221.1.1-12/2 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2009/80154

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 27.02.2009 - Aktenzeichen S 2221.1.1-12/2 St 32/St 33

DRsp Nr. 2009/80154

Basisrentenverträge und sog. Beitragsrückgewährpolice zu diesen Verträgen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit Schreiben vom 9.2.2009 GZ: IV C 3 - S 2221/07/0036 Folgendes mitgeteilt:

Am Markt werden Risikolebensversicherungsverträge angeboten, die an den Bestand eines Basisrentenvertrages anknüpfen. Die Risikolebensversicherungen sehen dabei vor, dass im Todesfall an beliebige Hinterbliebene eine Leistung gezahlt wird, die den vom verstorbenen Versicherten zugunsten des Basisrentenversicherungsvertrages geleisteten Beiträgen entspricht (sog. Beitragsrückgewährpolice).