Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 28.07.2010
S 0317.1.1-3/1 St42

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 28.07.2010 (S 0317.1.1-3/1 St42) - DRsp Nr. 2010/80405

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 28.07.2010 - Aktenzeichen S 0317.1.1-3/1 St42

DRsp Nr. 2010/80405

Aufbewahrung und Archivierung eines elektronischen Kontoauszugs im Onlinebanking-Verfahren

Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften nutzen verstärkt das sog. Homebanking- oder Onlinebanking-Verfahren und wollen gleichzeitig auf die Aufbewahrung der Kontoauszüge in Papierform verzichten.

Der am Homebanking-Verfahren teilnehmende Bankkunde erhält vom Kreditinstitut einen Kontoauszug in digitaler Form übermittelt. Lediglich mit dem Ausdruck dieses elektronischen Kontoauszugs genügt der Buchführungspflichtige den nach § 147 AO bestehenden Aufbewahrungspflichten nicht, da es sich beim elektronisch übermittelten Auszug um das originär digitale Dokument handelt.