Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 30.07.2018
S 1915.2.1-27/8 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 30.07.2018 (S 1915.2.1-27/8 St32) - DRsp Nr. 2018/80353

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 30.07.2018 - Aktenzeichen S 1915.2.1-27/8 St32

DRsp Nr. 2018/80353

Billigkeitsmaßnahmen nach § 34b Abs. 5 EStG bzw. R 34b.7 Abs. 4 EStR für besondere Schadensereignisse

Die Verfügung richtet sich an Beschäftigte, die mit der Einkommensbesteuerung der Forstwirtschaft befasst sind. In der Verfügung wird über einen nachträglich eingeführten bundeseinheitlichen Erklärungsvordruck für die Veranlagung 2017 informiert.

1. Einheitlicher Viertel-Steuersatz bei regional größeren Schadensereignissen

Die nachfolgend angeführten FMS zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung von Unwetterschäden, enthalten in Tz. 4.2.4, Regelungen zum einheitlichen Steuersatz für Kalamitätsholz bei regional größeren Schadensereignissen:

FMS Schadensereignis Steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten, Tz. 4.2.4
Gewittersturm Kolle am 18. und Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes für die gesamte Schadensmenge, wenn der Schaden das Doppelte des maßgeblichen Nutzungssatzes übersteigt
Unwetterschaden am in Freystadt Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes für die gesamte Schadensmenge
Unwetterschaden am mit Schwerpunkt Schwaben Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes für die gesamte Schadensmenge
Orkantief Niklas am 31. März und