BFH - Urteil vom 28.09.2000
III R 21/00
Normen:
BVG §§ 35, 80 ; EStG § 33 Abs. 1, § 33b Abs. 2 Nr. 1, 2a ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 435

Beamtenrechtliche Ruhebezüge als Beschädigtenversorgung i.S.v. § 33 b Abs. 2 EStG?

BFH, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen III R 21/00

DRsp Nr. 2001/826

Beamtenrechtliche Ruhebezüge als Beschädigtenversorgung i.S.v. § 33 b Abs. 2 EStG ?

1. Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 2 Nr. 2 a EStG ist einem Leicht- oder Minderbehinderten nur zu gewähren, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen. 2. Bezüge, die aufgrund eines Beamtenverhältnisses geleistet werden, stellen keine Beschädigtenversorgung i.S.d. § 33 b Abs. 2 Nr. 2 a EStG dar, denn das Ruhegehalt eines vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzten körperbehinderten Beamten wird auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit des Beamten errechnet.

Normenkette:

BVG §§ 35, 80 ; EStG § 33 Abs. 1, § 33b Abs. 2 Nr. 1, 2a ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe: