Beamtenrechtliche Ruhebezüge als Beschädigtenversorgung i.S.v. § 33 b Abs. 2 EStG?
BFH, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen III R 21/00
DRsp Nr. 2001/826
Beamtenrechtliche Ruhebezüge als Beschädigtenversorgung i.S.v. § 33 b Abs. 2EStG ?
1. Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33 b Abs. 2 Nr. 2 aEStG ist einem Leicht- oder Minderbehinderten nur zu gewähren, wenn ihm wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen.2. Bezüge, die aufgrund eines Beamtenverhältnisses geleistet werden, stellen keine Beschädigtenversorgung i.S.d. § 33 b Abs. 2 Nr. 2 aEStG dar, denn das Ruhegehalt eines vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in Ruhestand versetzten körperbehinderten Beamten wird auf der Grundlage der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit des Beamten errechnet.