FG Düsseldorf - Urteil vom 14.03.2018
8 K 3180/16 Verk
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 7;

Beanspruchung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug; Kfz-steuerlicher Sonderfall einer land- oder forstwirtschaftlichen Sattelzugmaschine

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 8 K 3180/16 Verk

DRsp Nr. 2018/13975

Beanspruchung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug; Kfz-steuerlicher Sonderfall einer land- oder forstwirtschaftlichen Sattelzugmaschine

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 14.03.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 10.10.2016 wird der Beklagte verpflichtet, für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen 123 eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu gewähren und die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung rückwirkend zum 02.03.2016 entsprechend zu ändern.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 7;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug beanspruchen kann.