I.
Die Beschwerdeführerin und Antragstellerin (Antragstellerin) war im Streitjahr 1998 Mitunternehmerin einer KG. Nachdem der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) wegen geringer Bedeutung keine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte der KG durchgeführt hatte, beantragte die Antragstellerin den Erlass eines Gewinnfeststellungsbescheids. Das FA lehnte den Antrag durch negativen Gewinnfeststellungsbescheid ab. Ein von der Antragstellerin eingelegter Einspruch blieb erfolglos. Das FA richtete die Einspruchsentscheidung an die KG, vertreten durch die Antragstellerin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|