I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Sohn des am 15. Februar 1999 verstorbenen Erblassers. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zog ihn mit Bescheid vom 9. November 1999 zu einer Erbschaftsteuer von 141 450 DM heran. Dabei hatte er einen Erwerb erbbaurechtsbelasteter Grundstücke zugrunde gelegt und diese mit dem 18,6-fachen des jährlichen Erbbauzinses von 53 635 DM --nämlich mit 997 000 DM-- angesetzt.
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