FG Düsseldorf - Urteil vom 25.04.2002
11 K 8135/99 BG
Normen:
BewG § 145 Abs. 3 Satz 3 ; BewG § 146 Abs. 7 ; BewG § 148 Abs. 1 Satz 1 ; BewG § 148 Abs. 2 ;

Bedarfsbewertung; Gebäude auf fremdem Grundstück; Pachtzins; öffnungsklausel; Überbewertung - öffnungsklausel bei Überbewertung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück im Wege verfassungskonformer Auslegung

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2002 - Aktenzeichen 11 K 8135/99 BG

DRsp Nr. 2002/12094

Bedarfsbewertung; Gebäude auf fremdem Grundstück; Pachtzins; öffnungsklausel; Überbewertung - öffnungsklausel bei Überbewertung eines Gebäudes auf fremdem Grundstück im Wege verfassungskonformer Auslegung

Die gesetzliche Typisierung der Bedarfsbewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten Grundstücks muss im Wege verfassungskonformer Auslegung um eine § 145 Abs.3 Satz 3, § 146 Abs. 7 BewG entsprechende öffnungsklausel ergänzt werden, wenn der so ermittelte Wert (18,6-facher Betrag des jährlichen vertraglichen Pachtzinses) den Verkehrswert um mehr als das Doppelte übersteigt. Als Grundbesitzwert ist in diesem Fall der Verkehrswert festzustellen.

Normenkette:

BewG § 145 Abs. 3 Satz 3 ; BewG § 146 Abs. 7 ; BewG § 148 Abs. 1 Satz 1 ; BewG § 148 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht für das mit einem fremden Gebäude bebauten Grundstück in "Q", Gemarkung "Q", Flur "W", Flurstück "A" auf den 03.05.1998 einen Grundbesitzwert in Höhe von 1.135.000,-- DM festgestellt hat.