FG Niedersachsen - Urteil vom 19.03.2002
1 K 491/98
Normen:
BewG § 146 Abs. 2 ; BewG § 146 Abs. 3 ; BewG § 146 Abs. 4 ; BewG § 146 Abs. 5 ; BewG § 146 Abs. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1572

Bedarfsbewertung; Mindestwert; Ertragswertverfahren; Richtwertgrundstück; Übergroßes Grundstück - Mindestwertberechnung durch Ansatz der Bodenrichtwerte abzüglich eines Abschlages für Übergröße des Grundstücks

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 1 K 491/98

DRsp Nr. 2002/14625

Bedarfsbewertung; Mindestwert; Ertragswertverfahren; Richtwertgrundstück; Übergroßes Grundstück - Mindestwertberechnung durch Ansatz der Bodenrichtwerte abzüglich eines Abschlages für Übergröße des Grundstücks

Der Wert eines Grundstücks ist im Ertragswertverfahren gemäß § 146 Abs. 2 bis 5 BewG festzustellen, wenn ein höherer Mindestwert (§ 146 Abs. 6 BewG) nicht existiert.

Normenkette:

BewG § 146 Abs. 2 ; BewG § 146 Abs. 3 ; BewG § 146 Abs. 4 ; BewG § 146 Abs. 5 ; BewG § 146 Abs. 6 ;

Tatbestand:

Umstritten ist die gesonderte Feststellung eines Grundstückswerts.

Am ...1996 erbte die Klägerin (Kl.) das Grundstück .... Es war 5.790 qm groß und mit einem Wohnhaus bebaut, das im Jahre 1956 errichtet sowie 1973 erweitert worden war. Das Grundstück liegt in A., einem Ort, der aus zwei Ortsteilen besteht: Einem kleineren, der die "alte Ortslage" umfasst und in dem das streitige Grundstück liegt, sowie einem größeren Neubaugebiet.