Streitig ist, wie ein bebautes Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist, für Zwecke der Schenkungsteuer zu bewerten ist.
G übertrug der Klägerin am 13.12.2008 unentgeltlich zahlreiche Grundstücke, dazu gehörte u. a. das bebaute und mit einem Erbbaurecht belastete Grundstück A-Straße 1 in O. Für Zwecke der Einheitsbewertung ist das Grundstück als Einfamilienhaus bewertet.
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