Streitig ist die Bestimmung des AfA – Satzes für eine Kartoffelhalle.
Kläger sind die Ehefrau und die Erben des mittlerweile verstorbenen A.. Der Verstorbene erzielte in den Streitjahren u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Im Oktober 2006 errichtete er die streitbefangene Kartoffelhalle.
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