FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.07.2000
6 K 326/99
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 ;

Bedingter Verzicht des Gesellschafters auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens gegenüber der überschuldeten GmbH

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 6 K 326/99

DRsp Nr. 2001/8676

Bedingter Verzicht des Gesellschafters auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens gegenüber der überschuldeten GmbH

Verzichtet ein Gesellchafter nach dem 31.12.1997 unter der Bedingung auf seine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen gegenüber der überschuldeten und kreditunwürdigen GmbH, dass die Forderung wieder auflebt, sobald die GmbH ein positives Eigenkapital erwirtschaftet hat, so entsteht durch die Auflösung der Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH ein außerordentlicher Ertrag, der nicht durch eine entsprechende Einlage des Forderungsverzichts neutralisiert werden kann, da der Teilwert der eingelegten Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einlagehandlung Null DM beträgt.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 1; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Bilanzierung eines Forderungsverzichts in Höhe von ... DM mit einer auflösenden Bedingung.