I. Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 22.5.2019 teilweise abgeändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verfügungsklägerin zu 2) zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen.
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