Streitig ist, ob eine Bestätigung des Finanzamts über die Entnahme eines Grundstücks Bindungswirkung hinsichtlich der Größe der entnommenen Fläche entfaltet.
I.
Die Kläger (Kl) sind Eheleute und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Sie erzielten u.a. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
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