Streitig ist die einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.
Der Kläger war seit 23.10.1979 mit ... verheiratet und wohnte mit ihr zusammen in der gemeinsamen ehelichen Wohnung in der ... Seit 01.07.1986 ist der Kläger bei einer Firma in ...ei ... (kürzeste Entfernung zwischen Wohnort und Beschäftigungsort: 90 km) beschäftigt. Ab 01.11.1987 nahm sich der Kläger eine Zweitwohnung in ... (Entfernung zum Beschäftigungsort: 7 km). Diese Wohnung wurde vom Vermieter auf 30.10.1988 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Daraufhin mietete der Kläger ein Zwei-Zimmer-Wohnung ab 01.11.1988 in ... (Entfernung zum Beschäftigungsort: 9 km). Diese Wohnung ist bis heute von ihm angemietet.
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