Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 7. März 2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 9. September 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2015 aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Beendigung einer Zulassung als Erbringer von Heilmitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Klägerin erbringt an verschiedenen Standorten in Berlin Leistungen der Physiotherapie.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|