BFH vom 09.02.1994
I B 161/93

Befangenheit eines Richters

BFH, vom 09.02.1994 - Aktenzeichen I B 161/93

DRsp Nr. 1997/8619

Befangenheit eines Richters

Geeignete Gründe, die ein Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen, liegen nicht schon allein deshalb vor, weil ein Richter in dem betreffenden Verfahren telefonischen Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen hat, ohne den Kläger hierüber zu informieren.

Für die Praxis:

Im Streitfall hatte die Berichterstatterin am Finanzgericht telefonisch mit dem Finanzamt u.a. die Frage besprochen, ob nicht ein Erörterungstermin sinnvoll sei.