Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 26.851,25 € festgesetzt.
Nachdem der Antragsgegner seine Beschwerde zurückgenommen hat, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des §
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