FG Düsseldorf - Urteil vom 07.02.2018
4 K 1172/17 VE
Normen:
EnergieStG § 26; RL 2003/96/EG Art. 21 Abs. 3;

Befreiung eines als Heizstoff eingesetzten Tierfetts von der Energiesteuer; Erlaubnis zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2018 - Aktenzeichen 4 K 1172/17 VE

DRsp Nr. 2018/4407

Befreiung eines als Heizstoff eingesetzten Tierfetts von der Energiesteuer; Erlaubnis zur Herstellung von Energieerzeugnissen unter Steueraussetzung

Tenor

Der Steueränderungsbescheid des Beklagten vom 15.08.2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.04.2017 für 2009 festgesetzte Energiesteuer wird aufgehoben, soweit mehr als 9.014,53 € festgesetzt worden ist. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 60% und der Beklagte zu 40%.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EnergieStG § 26; RL 2003/96/EG Art. 21 Abs. 3;

Tatbestand