BFH - Urteil vom 28.02.2012
VII R 9/09
Normen:
RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. b S. 1; MinöStV § 50 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1873/06

Befreiung eines Unternehmens von der Mineralölsteuer für verwendetes Mineralöl bei Einsatz eines eigenen Flugzeugs im Zusammenhang mit Flügen zu anderen Firmen und zu Messen

BFH, Urteil vom 28.02.2012 - Aktenzeichen VII R 9/09

DRsp Nr. 2012/14928

Befreiung eines Unternehmens von der Mineralölsteuer für verwendetes Mineralöl bei Einsatz eines eigenen Flugzeugs im Zusammenhang mit Flügen zu anderen Firmen und zu Messen

Setzt ein Unternehmen ein eigenes Flugzeug für Flüge zu anderen Firmen und zu Messen ein, hat es keinen Anspruch auf Befreiung von der Mineralölsteuer für das in diesem Zusammenhang verwendete Mineralöl.

Normenkette:

RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 Buchst. b S. 1; MinöStV § 50 Abs. 1;

Gründe

I.