FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.01.2022
8 K 8035/18
Normen:
KraftStG § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. a), c);

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für zwei Anhänger aus einem landwirtschaftlichen Betrieb

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2022 - Aktenzeichen 8 K 8035/18

DRsp Nr. 2023/13063

Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für zwei Anhänger aus einem landwirtschaftlichen Betrieb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KraftStG § 3 Nr. 7 S. 1 Buchst. a), c);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für zwei Anhänger aus einem landwirtschaftlichen Betrieb.

Die Klägerin erzeugt und verkauft landwirtschaftliche Produkte. Sie betreibt außerdem eine Biogasanlage. Im Jahr 2017 wurden auf einer Fläche von ca. ... Hektar (ha) Mais sowie auf einer Fläche von ca. ... ha Roggen angebaut und geerntet. Die Roggenernte diente überwiegend dem Verkauf. Als Ernteertrag wurden - gemessen in kWh - 3.109.180 kWh Silomais (ca. 83.000 dt) für die Biogasanlage und 581.447 kWh Roggen (ca. 4.750 dt) eingeholt. Von dem geernteten Roggen wurde ein Anteil von 5,72% (= 99.543 kWh = 813,2 dt) in der Biogasanlage verwendet, so dass 87% der Gesamtenergieerzeugung des Getreides auf den der Biogasanlage zugeführten Mais und Roggen sowie 13% auf den Verkauf von Roggen entfielen. Im Durchschnitt der Erntejahre 2017 bis 2020 wurden ca. 69% der Ernteerträge - gemessen am Energiegehalt der Ernte - der Klägerin in der Biogasanlage vergoren. Die durch die Biogasanlage erzeugte Energie wurde in diesem Zeitraum zu durchschnittlich 46% aus eigenem Getreide gewonnen.