I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
III. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 400 EUR festgesetzt.
I.
Im Hauptsacheverfahren 11 K 171/01 ist streitig, ob der Antragsteller vom Antragsgegner eine verbindliche Auskunft des Inhalts verlangen kann, dass er die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 4 a Steuerberatungsgesetz - StBerG - ab dem Zeitpunkt erfüllt, ab dem er im Rahmen der Altersteilzeit nach §
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