I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 29. März 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Befreiung der Klägerin von der Rentenversicherungspflicht für den Zeitraum vom 28. Oktober 2011 bis 31. Oktober 2016.
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