Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 8. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Rücknahme einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Beschäftigung der Klägerin als Syndikuspatentanwältin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|