Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 06.12.2018 – 6 K 424/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob ein Sattelanhänger gemäß § 3 Nr. 7 Satz 1 Buchst. a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) von der Steuer befreit ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|