Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts wird dahingehend abgeändert, dass die Amtszeit des gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds A mit Abschluss der nächsten Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Jahr 2019 endet, spätestens jedoch mit Ablauf des 31.05.2019.
Das Verfahren der Beschwerde ist gerichtskostenfrei.
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