FG Münster - Urteil vom 14.06.2002 11 K 4301/00 Kg
Normen:
AO (1977) § 165 Abs. 2 ; AO (1977) § 165 Abs. 2 S 1 ; AO (1977) § 177 Abs. 1 ; EStG § 65 Abs. 1 ; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2 ; Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 Art. 73 ; Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 Art. 74 ; Verordnung EWG Nr. 574/72 des Rates vom 21.03.1972 über die Durchführung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 Art. 10 Abs. 1 a ; Verordnung EWG Nr. 574/72 des Rates vom 21.03.1972 über die Durchführung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 Art. 10 Abs. 1 b ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1208
Befugnis des Arbeitsamts zur Änderung einer gemäß § 165 Abs. 1 AO vorläufigen Kindergeldfestsetzung im Hinblick auf § 177 Abs. 1 AO - Ruhen des Kindergeldanspruchs in Höhe des [konkreten] Anspruchs auf britische Familienbeihilfe
FG Münster, Urteil vom 14.06.2002 - Aktenzeichen 11 K 4301/00 Kg
DRsp Nr. 2002/12465
Befugnis des Arbeitsamts zur Änderung einer gemäß § 165 Abs. 1AO vorläufigen Kindergeldfestsetzung im Hinblick auf § 177 Abs. 1AO - Ruhen des Kindergeldanspruchs in Höhe des [konkreten] Anspruchs auf britische Familienbeihilfe
1. Der Anspruch der Kindesmutter auf Kindergeld nach deutschem Recht ruht bereits dann in Höhe des Familienbeihilfeanspruchs des Vaters nach britischem Recht, wenn ein solcher Anspruch (konkret) besteht; ob der Vater diesen Anspruch tatsächlich geltend gemacht oder Familienbeihilfe nach britischem Recht tatsächlich bezogen hat, ist unbeachtlich.2. Allein der Umstand, dass es britische Familienleistungen gibt, führt nicht zu deren Anrechnung auf den deutschen Kindergeldanspruch; dieser ruht vielmehr nur dann, wenn gleichzeitig ein (konkreter) Anspruch auf britische Familienleistungen besteht, d.h. wenn die im britischen Recht normierten Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Normenkette:
AO (1977) § 165 Abs. 2 ; AO (1977) § 165 Abs. 2 S 1 ; AO (1977) § 177 Abs. 1 ; EStG § 65 Abs. 1 ; EStG § 65 Abs. 1 Nr. 2 ; Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 Art. 73 ; Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 Art. 74 ; Verordnung EWG Nr. 574/72 des Rates vom 21.03.1972 über die Durchführung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 Art. 10 Abs. 1 a ;
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