BFH - Entscheidung vom 27.02.2014
X B 157/13
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 179 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 825
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 22.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2965/11

Befugnis des Finanzamts zum nachträglichen Erlass eines Änderungsbescheides nach Bekanntwerden von Einkünften

BFH, Entscheidung vom 27.02.2014 - Aktenzeichen X B 157/13

DRsp Nr. 2014/6384

Befugnis des Finanzamts zum nachträglichen Erlass eines Änderungsbescheides nach Bekanntwerden von Einkünften

Das Finanzamt kann die Mitteilung des Rentenbezugs durch den Träger der Rentenversicherung zum Anlass nehmen, in Abänderung der bisherigen Veranlagung zur Einkommensteuer auch die bezogene Rente zu besteuern. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der Steuerpflichtige die Renteneinkünfte erklärt hat oder nicht. Hat er sie nicht erklärt, so ist das Finanzamt zum Erlass eines Änderungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO berechtigt. Hat er sie hingegen erklärt und hat das Finanzamt sie bei der Festsetzung der Steuer außer Betracht gelassen, so handelt es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die gem. § 129 S. 1 AO berichtigt werden kann.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; AO § 179 S. 1;

Gründe