I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, schüttete, nachdem sie zuvor mit notariellem Vertrag vom 2. November 2000 ihr Stammkapital um einen an eine Gesellschaft für Rücklagenmanagement (GfR) ausgegebenen sog. Vorzugsgeschäftsanteil (1.500 €) erhöht hatte (Ausgabepreis: 24.802.000 DM), an die GfR aufgrund des Beschlusses vom 6. Dezember 2000 eine Vorzugsdividende in Höhe von 23.148.000 DM für das Geschäftsjahr 1999 aus.
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