Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) und 2.) vom 06.07.2017 gegen den - ein Ordnungsgeld von 750,00 € festsetzenden - Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 13.06.2017, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 25.07.2017, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 750,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 750,- €.
Bei den Beschwerdeführern handelt es sich um die verbleibenden Partner der "Dr. X - Y und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", nachdem der weitere Partner Dr. X1 am ##.##.2015 verstorben ist.
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