FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 05.09.2000
1 K 183/99
Normen:
StBerG § 3 ; StBerG § 5 ; AO § 80 Abs. 5 ; EG Art. 49 ; EG Art. 50 ;

Befugnis eines in den Niederlanden zugelassenen Belastingadviseurs zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach nationalem Recht und nach europäischem Gemeinschaftsrecht

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 1 K 183/99

DRsp Nr. 2008/23600

Befugnis eines in den Niederlanden zugelassenen Belastingadviseurs zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nach nationalem Recht und nach europäischem Gemeinschaftsrecht

1. Wer gegenüber dem Finanzamt als Vertreter eines Steuerpflichtigen auftritt und (z.B.) Anträge auf Verlängerung der Frist für die Abgabe von Steuererklärungen stellt, wird als Bevollmächtigter tätig. 2. Ein in den Niederlanden zugelassener Belastingadviseur ist nach dem Steuerberatungsgesetz nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. 3. Die gemeinschaftsrechtliche Dienstleistungsfreiheit schützt nur die vorübergehende grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen, nicht hingegen die fortlaufende Betreuung und Beratung eines im Inland ansässigen Mandanten.

Normenkette:

StBerG § 3 ; StBerG § 5 ; AO § 80 Abs. 5 ; EG Art. 49 ; EG Art. 50 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist seit dem 21. Dezember 1998 in das Handelsregister der Industrie- und Handelskammer in ... als Belastingadviseur-Steuerberater eingetragen. An der ... Akademie ... in NL ... 80, absolvierte er einen "Diplomastudiengang Belastingrecht"; Ende April 1999 wurde dem Kläger bestätigt, dass er die Prüfung bestanden habe. Die Diploma-Urkunde ist am 19. Mai 1999 ausgestellt worden.