Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 19. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Krankengeld für die Zeit vom 3. Februar 2018 bis 16. März 2018.
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