Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte befugt war, einen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Einkommensteuerbescheid zu Lasten der Kläger zu ändern.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Kläger erzielten im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, außerdem die Klägerin aus Vermietung und Verpachtung und der Kläger aus Renten.
Die Klägerin erzielte ihre Einkünfte von Januar bis September 2018 aus einem Arbeitsverhältnis mit einem öffentlichen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz, woraus sie einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 24.548,22 € erzielte. Ab Oktober 2018 stand die Klägerin in einem Arbeitsverhältnis zur C... Universität, woraus sie im Streitjahr einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 12.736,75 € erzielte. Entsprechende Lohnsteuerbescheinigungen wurden dem Beklagten elektronisch übermittelt.
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