1. Es wird erwogen, die Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO und zugleich das Wiedereinsetzungsgesuch zurückzuweisen.
Der Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 10.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|