Der Kläger gründete durch Gesellschaftsvertrag vom 18. Oktober 1985 zusammen mit seiner im Jahr 1997 verstorbenen Ehefrau P die A-GmbH (nachfolgend GmbH) mit Sitz in München mit einem Stammkapital von 50.000 DM. Der Kläger, der zum alleinigen Geschäftsführer bestellt wurde, übernahm einen Stammkapitalanteil von 26.000 DM, seine Ehefrau einen Stammkapitalanteil von 24.000 DM. Am 28. Dezember 2000 wurde die GmbH umfirmiert in R-GmbH. Gemäß Handelsregistereintragung vom 2. August 2002 ist die GmbH aufgelöst und der Kläger zum Liquidator bestellt worden. Am 10. September 2003 ist die GmbH im Handelsregister gelöscht worden.
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