Beginn der Frist zur Einlegung der Gegenvorstellung analog § 321a ZPO - bei Bekanntgabe durch einfachen Brief gilt Drei-Tages-Frist
BFH, Beschluss vom 30.09.2004 - Aktenzeichen IV S 9/03
DRsp Nr. 2004/20318
Beginn der Frist zur Einlegung der Gegenvorstellung analog § 321aZPO - bei Bekanntgabe durch einfachen Brief gilt Drei-Tages-Frist
»Richtet sich eine Gegenvorstellung analog § 321aZPO gegen eine durch einfachen Brief bekannt gegebene Entscheidung des Gerichts, gilt für den Beginn der Frist zur Erhebung der Gegenvorstellung die Bekanntgabefiktion analog § 122 Abs. 2 Nr. 1AO 1977, § 4 Abs. 1VwZG (Drei-Tages-Frist).«