Die Kläger begehren vom Beklagten die Gewährung der Eigenheimzulage. Sie haben mit notariellem Vertrag vom ... neben weiteren Flächen das bebaute Grundstück in ..., ..., erworben. Ein Nachtrag vom ... änderte den Übergabetermin. Nutzen und Lasten des Objektes sollten nun mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Bewilligung der Fördergelder oder der auf die Erteilung der Fristausnahmegenehmigung folgt, spätestens jedoch am ... übergehen. Die Eintragung der Kläger als Eigentümer im Grundbuch erfolgte am ...
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