Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 20. Januar 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt von der beklagten Bausparkasse die Rückzahlung einer im Rahmen eines Bauspardarlehens entrichteten Darlehensgebühr.
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