I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids. Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat die Klage gegen diesen Bescheid durch (in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 592 abgedruckten) Gerichtsbescheid vom 4. Dezember 2007 12 K 19/04 abgewiesen und die Revision gegen seine Entscheidung zugelassen. Der Gerichtsbescheid wurde der Prozessbevollmächtigten des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) am 17. Dezember 2007 zugestellt.
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