Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.03.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten ihrer Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
A.
Die Beklagten wenden sich gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, mit dem sie zur Zahlung aus einem Vermächtnis verurteilt worden sind.
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