1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 21.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten abgeschlossenen privaten Unfallversicherung nebst außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten.
Die Klägerin erlitt am 01.10.2008 eine Verletzung am Kopf durch einen von einem Hochbett umstürzenden Holzbalken. Als unstreitige Verletzungsfolge erlitt sie ein erstgradiges Schädelhirntrauma und eine Schädelprellung.
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